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Hinweise
zur Bewerbung |
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1.
Bereich Berufsschule
Die Anmeldung des Auszubildenden erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb; möglichst bis Ende Juni des entsprechenden Jahres. Der Aufnahmezeitraum für das laufende Ausbildungsjahr ist bis zum November festgesetzt. Daten bzw. Hinweise bezüglich der Ausbildung in der Schule werden auch in der Tagespresse (Mitteldeutsche Zeitung) veröffentlicht. Eine Anmeldung an den Berufsbildenden Schulen Köthen muss dann erfolgen, wenn der Sitz des Ausbildungsbetriebes zum Einzugsgebiet der BbS Köthen gehört. Die Ausbildung erfolgt unter Vorbehalt des Zustandekommens der einzelnen Ausbildungsrichtungen. Das heißt, es muss die (abhängig vom Klassenfrequenzrichtwert) erforderliche Mindestanzahl an Auszubildenden den Schulbesuch aufnehmen. 2.1. Bewerbungsunterlagen
Bis Ende Juni sollten diese Bewerbungen eingegangen sein. Nachmeldungen und Schulformwechsel sind bis Ende November möglich. 2.3. Benachrichtigung durch die Schule Schüler, die zum Einzugsbereich der BbS Köthen gehören und die erforderlichen Eingangsbedingungen erfüllen, können den Beginn der theoretischen Ausbildung auch aus der Tagespresse (Mitteldeutsche Zeitung) entnehmen. Eine gesonderte Benachrichtigung der Schüler erfolgt nicht. Schüler müssen an den BbS Köthen angemeldet werden, wenn der Hauptwohnsitz des Schülers zum Einzugsgebiet der BbS Köthen gehört. Die Ausbildung erfolgt unter Vorbehalt des Zustandekommens der einzelnen Ausbildungsrichtungen. Das heißt, es muss die (abhängig vom Klassenfrequenzrichtwert) erforderliche Mindestanzahl an Auszubildenden den Schulbesuch aufnehmen. 3.1. Bewerbungsunterlagen
3.2. Bewerbungszeitraum
Eine Anmeldung an den BbS Köthen muss erfolgen, wenn der Hauptwohnsitz des Schülers zum Einzugsgebiet der BbS Köthen gehört. Anmeldungen von Schülern, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb des Landkreises Anhalt- Bitterfeld haben, werden nur entgegengenommen, wenn dieser Bildungsgang von der BbS des Heimatlandkreises nicht vorgehalten wird. Die Ausbildung erfolgt unter Vorbehalt des Zustandekommens der einzelnen Ausbildungsrichtungen. Das heißt, es muss die (abhängig vom Klassenfrequenzrichtwert) erforderliche Mindestanzahl an Auszubildenden den Schulbesuch aufnehmen. 3.3. Benachrichtigung durch die Schule Eine Benachrichtigung über die Zulassung bzw. Nichtzulassung zur Fachoberschulausbildung erfolgt in der Regel bis Ende Juni des entsprechenden Jahres. In diesem Schreiben wird ebenfalls die Organisation der schulischen Ausbildung erläutert. 4. Bereich Ausbildung zum Ergotherapeuten 4.1. Bewerbungsunterlagen
1 formloses Bewerbungsschreiben 1 tabellarischer Lebenslauf 1 Lichtbild 1 Kopie des letzten Schulzeugnisses
1 Kopie des Berufszeugnisses
(falls vorhanden) 1 ärztliches Gutachten,
welches die Fähigkeit zur Ausübung des Berufes bescheinigt
4.2. Bewerbungszeitraum
4.3. Benachrichtigung
durch die Schule
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http://www.hs-anhalt.de/BBS/ aktualisiert am 15.10.2008 schulleitung |